JudikaturJustizRS0003072

RS0003072 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 1991

Die Verteilungstagsatzung darf nicht erstreckt werden, um einem Forderungsansprecher Gelegenheit zur nachträglichen Beibringung von Urkunden zu geben; wurde jedoch die in einem Erlaß des BMJ empfohlene Verständigung eines Benachteiligten unterlassen, so kann in einem solchen Fall auch die Verteilungstagsatzung erstreckt werden.

Entscheidungen
2