JudikaturJustizRS0002949

RS0002949 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2012

Beim Erwerb einer Liegenschaft im Wege der Zwangsversteigerung bleiben nicht verbücherte Dienstbarkeiten gegenüber dem Ersteher wirkungslos, wenn sie nicht bis zur Versteigerung gegen den Verpflichteten mit der Klage zur Geltendmachung der Dienstbarkeit durchgesetzt und exekutiv oder durch eine freiwillig ausgestellte Erklärung des Verpflichteten verbüchert wurden. Nur auf diese Weise kann sich der Berechtigte die im § 150 EO vorgesehenen Rechte erhalten. Der Ersteher übernimmt nicht das belastete Eigentum des Verpflichteten, sondern nur die ihm in den Versteigerungsbedingungen auferlegten Lasten.

Entscheidungen
16