Spruch Wurden innerhalb der gesetzten Frist Versteigerungsbedingungen vorgelegt, so ist für die Einstellung des Exekutionsverfahrens auf Grund des § 145 (1) EO. kein Raum mehr. Enthalten die vorgeschlagenen Versteigerungsbedingungen Bestimmungen, die von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen in unzulä…
Text Im gegenständlichen Versteigerungsverfahren wurden die Schätzwerte der zu versteigernden Liegenschaftsanteile bzw. Liegenschaft wie folgt festgestellt: Ein Drittel Anteil der EZ. 55 KG. S. mit 69.316.25 S, Liegenschaft EZ. 684 KG. S. mit 378.320 S. Über Aufforderung des Gerichts legte die betreiben…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 145 (1) EO. darf die Einstellung des Versteigerungsverfahrens nur für den Fall angedroht werden, daß innerhalb der gesetzten Frist keine Versteigerungsbedingungen vorgelegt werden. Wurden aber innerhalb der gesetzten Frist Versteigerungsbedingungen vorgelegt, so ist für d…