JudikaturJustizRS0002816

RS0002816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Festhalten an der Rechtsprechung, dass nach der Beschreibung und Schätzung des Zubehörs im Zwangsversteigerungsverfahren eine Veräußerung von Zubehörstücken grundsätzlich unzulässig ist; ebenso auch Exekution nach § 346 EO.

Entscheidungen
4