JudikaturJustizRS0002700

RS0002700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2011

Der Ersteher einer Liegenschaft hat keinen Räumungsanspruch gegen einen Mieter, der nach Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens gutgläubig Bestandrechte erworben hat, die bei der Schätzung der Liegenschaft auch berücksichtigt wurden (teilweise abweichend von 7 Ob 211/71).

Entscheidungen
7