Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 3.110,30 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 282,75 Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklag…
Rechtliche Beurteilung Da der Frage, wie ein Ersteher gegen einen Dritten vorzugehen hat, der Mietrechte an der versteigerten Liegenschaft geltend macht, die dieser nicht im Sinne des § 170 Z 5 EO angemeldet hat, und welche Rechtsbehelfe einem solchen Dritten gegen eine geplante Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher g…