JudikaturJustizRS0002658

RS0002658 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1995

Das Fehlen des Grundbuchsauszuges ist beim Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung dann verbesserungsfähig, wenn sich aus dem Verbesserungsauftrag keine Rangverschiebung ergeben kann.

Entscheidungen
3