JudikaturJustizRS0002642

RS0002642 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 2008

Im Verfahren zur Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kann kein Auftrag zur Verbesserung eines Rekurses durch Nachbringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes erteilt werden, vielmehr ist das Rechtsmittel zurückzuweisen.

Entscheidungen
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