JudikaturJustizRS0002618

RS0002618 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Besteht der Exekutionstitel bloß gegen einen der Ehegatten, so muß zugleich mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung des Mindestanteils auch der Antrag auf Pfändung des Aufhebungsanspruchs gestellt werden. Geschieht dies nicht, so ist der Antrag auf Zwangsversteigerung abzuweisen.

Entscheidungen
5