Spruch Die Bewilligung der Zwangsversteigerung wird nicht gehindert, wenn dem Antrag kein Grundbuchsauszug beiliegt. Dem betreibenden Gläubiger ist eine Frist zur Vorlage des Auszuges bei sonstiger Einstellung des Versteigerungsverfahrens zu setzen OGH 12. 10. 1983, 3 Ob 144/83 (LGZ Wien 46 R 176/83; BG M…
Text Nach dem vor dem LG für ZRS Wien am 4. 7. 1977 zu 39 b Cg 459/76 geschlossenen vollstreckbaren Vergleich hatte der Verpflichtete an Richard 688 000 S samt 9% Zinsen seit 1. 7. 1977 und 20 000 S Kosten zu zahlen, und zwar 20 000 S bis 31. 12. 1977, den Rest in monatlichen Raten von 15 000 S ab 5. 1. …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 133 Abs. 1 EO müssen dem Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung eine urkundliche Bescheinigung, daß die Liegenschaft, deren Versteigerung begehrt wird, im Eigentum des Verpflichteten steht (Z 1), und eine urkundliche Bescheinigung über die an der Liegenschaft best…