JudikaturJustizRS0002605

RS0002605 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2019

Die im Grundbuch eingetragene Beschränkung durch eine fideikommisarische Substitution steht der Einverleibung eines Pfandrechtes ohne Zustimmung des Nacherben entgegen, gleichgültig, ob es sich um ein vertragliches Pfandrecht oder um eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung handelt.

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14