Spruch Auch wenn der betreibende Gläubiger das Bestehen einer Gütergemeinschaft kennt, steht diese, wenn im Hauptbuch lediglich "notarieller Ehevertrag vom ..." angeführt ist, einer Exekutionsführung auf Grund eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten nicht entgegen OGH 16. September 1970, 3 Ob 91/…
Text Die Verpflichtete und ihr Mann Anton G sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 KG G. Die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes erfolgte auf Grund einer Einantwortungsurkunde vom 11. Jänner 1938, "des notariellen Ehevertrages vom 9. September 1939" und der Heiratsurkunde vom 1…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs des betreibenden Gläubigers ist gerechtfertigt. Den vom Rekursgericht angestellten Erwägungen könnte im Ergebnis nur dann beigestimmt werden, wenn es zuträfe, daß die aus der Gütergemeinschaft zwischen der Verpflichteten und …