Spruch Beiden Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, den Viert- und Fünftantragstellern die mit 410,83 EUR (darin 68,47 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen. Erst- und Fünftantragstellerinnen sind schuldig, der Antragsge…
Text B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, wurde am 18. 10. 2006 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller waren zunächst Nutzungsberechtigte (Mieter) der Wohnungen auf dieser Liegenschaft. Die Erstantragstellerin hat mit Kaufvertrag vom 12. 12./21. 12. 2005, 95/2527-Anteile de…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, sie sind aber beide nicht berechtigt. 1.1. Nach - dem mit der Wohnrechtsnovelle 2006 (WRN 2006), BGBl I 2006/124, eingefügten - § 19c WGG hat die Bauvereinigung dem erwerbenden Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten …