Spruch Ein rechtswirksam einverleibtes, dem Pfand- oder Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers vorausgehendes Veräußerungsverbot hindert die Zwangsversteigerung der Liegenschaft, sofern nicht der Verbotsberechtigte der Zwangsversteigerung zustimmt Eine diesbezügliche Zustimmung muß sich aus den de…
Text Ob der Liegenschaft EZ 24 KG K im Eigentum des Verpflichteten ist zu COZ 59 und 75 das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vaters des Verpflichteten Alois L, geboren 1891 (sen.), ferner infolge dessen Zustimmungserklärung vom 1. Dezember 1970 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 30…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Ein rechtswirksam einverleibtes, dem Pfand- oder Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers vorausgehendes Veräußerungsverbot hindert die Zwangsversteigerung der Liegenschaft, sofern nicht der Verbotsberechtigte der Zwangsversteigerung zustimmt (Heller - Berger - Stix, 1090;…