Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass sie lautet: „Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs wird verworfen. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage aufgetragen.“ Die beklag…
Text Begründung: Der Kläger ist ein Gemeindeverband gemäß Art 116a Abs 2 B VG, dem die in § 1 Abs 3 des Gesetzes über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (in der Folge: WLVG 2007), LGBl 2007/73 idgF, angeführten Gemeinden als Mitglieder angehören. Die Liegenschaft der Beklagten, einer GmbH, …
Rechtliche Beurteilung Der von der Beklagten erhobene Rekurs ist zur Klarstellung zulässig; er ist – zu ihrem Nachteil – auch berechtigt. 1.1 Für die Zulässigkeit des Rechtswegs vor den ordentlichen Gerichten im Sinn der Art 82 ff B VG ist in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus der Klagesachve…