JudikaturJustizRS0002455

RS0002455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2017

Der gefährdeten Partei muß das Rechtsschutzinteresse an der Wiederherstellung einer einstweiligen Verfügung versagt werden, die nach fruchtlosem Verstreichen der für die Rechtfertigungsklage gesetzten Frist aufzuheben ist.

Entscheidungen
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