JudikaturJustizRS0002372

RS0002372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2011

Die dem Gegner der gefährdeten Parteien im Provisorialverfahren aufgelaufenen Kosten aller drei Instanzen können in der Regel erst dann bestimmt werden, wenn im Hauptverfahren über den gesicherten Anspruch endgültig entschieden worden ist.

Entscheidungen
8