Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Gericht zweiter Instanz die neuerliche Entscheidung über den Rekurs der prot. Firma T*** B*** G*** M.B.H. aufgetragen. Die Kosten des Rekurses sind wie weitere Rekurskosten zu behandeln.…
Text Begründung: Auf Grund der allerdings erst im nachhinein eingeholten Akten steht jetzt folgender Sachverhalt fest: Zu 7 HRB 19.758 des Handelsgerichtes Wien ist seit 27. September 1976 eine "B***C*** M.B.H." eingetragen. Geschäftsführer war bis 20.Dezember 1976 Dr.Helmut N***, bis 14.September 1981 …
Rechtliche Beurteilung Dieser Rekurs ist entgegen der Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz zulässig, weil die Rechtsansicht der zweiten Instanz gegen die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes verstößt, wonach selbst einer in ein Verfahren verwickelten, an sich prozeßfremden Partei, ein Rechtsmittelrecht zust…