Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts in seinen Punkten 1. und 2. (je einschließlich der bereits rechtskräftig bestätigten Teile) und 4. wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden die Kosten der Rekur…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 5. Jänner 2016 (ON 23) bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Linz vom 3. Juni 2015, 3 R 76/15i, vollstreckbar seit 10. Dezember 2015, antragsgemäß zur Erwirkung des nachstehenden Unterlassungsanspruchs die Exekution na…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Aufschiebung der Exekution darf – von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (vgl Jakusch in Angst/Oberhammer EO 3 § 42 Rz 67) – nach Lehre und Rechtsprechung ua nur dann bewilligt werden, wenn die Aktion des Aufschiebungswerbers, die den Aufschiebungsgrund bildet, nicht aussichtslos ist…