Spruch Hat ein Notar als Vertragsverfasser gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen und dadurch die spätere Vertragsaufhebung verschuldet, muß er dem Vertragsteil einen Schaden schon dann ersetzen, wenn der Rückabwicklungsanspruch gegen den anderen Teil wegen dessen Mittellosigkeit schwer durchzusetzen ist …
Text Mit einem vom beklagten Notar verfaßten Kaufvertrag vom 10. 7. 1980 kauften die Kläger von Kurt F die Liegenschaft EZ 1524 KG M samt Inventar um 287 000 DM. Einen Teilbetrag von 8 600 DM hatte der Verkäufer bereits erhalten, der restliche Kaufpreis sollte durch Übernahme der damals nach Annahme der …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Beiden Parteien des Kaufvertrages unterlief insofern ein Geschäftsirrtum, als sie annahmen, die hypothekarischen Belastungen der Liegenschaft würden unter dem vereinbarten Kaufpreis liegen. Dieser gemeinsame Irrtum war wesentlich, weil die Parteien ohne ihn den Vertrag…