RS0002157 – OGH Rechtssatz
RS0002157 – OGH Rechtssatz
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Im Zusammenhang mit Fehlern bei der Kundmachung des Versteigerungsediktes muß ein sehr strenger Maßstab angelegt werden, wenn es darum geht, eine dem Anscheine nach ganz normale und ordnungsgemäß durchgeführte Versteigerung oder einen ganz gewöhnlichen Freihandverkauf nachträglich wegen irgendeines Verfahrensmangels wieder für wirkungslos zu erklären.