RS0002155 – OGH Rechtssatz
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Wird nur verfügt "Edikt einschalten", ist dem nicht zwingend zu entnehmen, ob das Edikt gemäß § 71 Abs 1 EO in der zu amtlichen Kundmachungen im Lande bestimmten Zeitung oder gem § 71 Abs 2 Satz 1 EO auch noch in anderen inländischen oder in ausländischen Zeitungen veröffentlicht werden soll, so daß diese im § 131 Z 6 Geo allerdings vorgesehene schlagwortartige Verfügung unzureichend ist.