JudikaturJustizRS0001754

RS0001754 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2001

Das in Deutschland anhängige Nachverfahren begründet Streitanhängigkeit in bezug auf eine Oppositionsklage in Österreich gegen eine Exekution auf Grund eines im Urkundenverfahren ergangenen vorläufig vollstreckbaren Urteils.

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