Spruch Das in Deutschland anhängige Nachverfahren begrundet Streitanhängigkeit in bezug auf eine Oppositionsklage in Österreich gegen eine Exekution auf Grund eines im Urkundenverfahren ergangenen vorläufig vollstreckbaren Urteils. Entscheidung vom 14. Mai 1969, 3 Ob 41/69. I. Instanz: Landesgericht Salz…
Text Der Kläger wurde nach einem sogenannten Urkundenverfahren im Sinne der §§ 592 f. DZPO. vom Landgericht St. am 31. August 1967 verurteilt, der beklagten Partei 20.200 DM und die Prozeßkosten zu bezahlen. Dieses Urteil wurde als vorläufig vollstreckbar erklärt und dem Kläger vorbehalten, seine Rechte …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger vertritt in seinem Rekurs die Meinung, die Klage nach § 35 EO. sei nur auf die Unzulässigerklärung der laufenden Exekution gerichtet, in dem beim Landgericht St. anhängigen Verfahren gehe es dagegen um die endgültige Sachentscheidung über das Leistungsbegehren, es lieg…