Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht wies den Aufschiebungsantrag des Exszindierungsklägers, der die Unzulässigkeit der Räumungsexekution infolge eigener Mietrechte am zu räumenden Objekt behauptet, mit der Begründung ab, das Aufschiebungsinteresse sei bei der Räumung eines Geschäftslokals nicht generell o…
Rechtliche Beurteilung Der Aufschiebungswerber vermag keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO aufzuzeigen. Nicht nachvollziehbar ist, worin die unvertretbare Verletzung von Verfahrensvorschriften liegen soll, wenn das Rekursgericht seiner rechtlichen Beurteilung das Tatsachenvorbringen und den Inhalt der vom Aufs…