Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Einrede der Streitanhängigkeit verworfen wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 684,82 EUR (darin 113,52 EUR) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binne…
Text Begründung: Der Kläger hatte sich in einem Unterhaltsverfahren mit vollstreckbarem gerichtlichen Vergleich vom 10. November 2008 verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.809,40 EUR (5.600 EUR abzüglich 1.790,60 EUR für Naturalunterhaltsleistungen) zu zahlen. Zwischen den …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. 1. Entgegen der Ansicht des Rekursgerichts (aber im Einklang mit der Streitwertangabe schon im Klageschriftsatz) kann allerdings, wie zu zeigen sein wird, Entscheidungsgegenstand zweiter Instanz nur der Betrag sein, zu dessen Hereinbringung Exeku…