Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes ON 2 (Bewilligung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) in der Hauptsache wieder hergestellt wird. Unter Einbeziehung und Teilabänderung des …
Text Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist zulässig, weil zur Frage, wann ein mit Mängeln behafteter Notariatsakt als Exekutionstitel geeignet ist, soweit ersichtlich keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliegt. In der Hauptsache kommt dem Revisionsrekurs Berechti…