JudikaturJustizRS0000948

RS0000948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 1999

Das Benützungsrecht auf Grund der familienrechtlichen Stellung zum ungekündigten Mitmieter schützt die rechtskräftig gekündigte Partei vor der zwangsweisen Räumung.

Entscheidungen
4