Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß der Rekurs der Antragstellerin Dr. Liselotte G*** gegen den Beschluß des Erstgerichtes vom 25. Oktober 1985, GZ 15 E 8914/80-10, zur Gänze (also auch hinsichtlich der Drittschuldnerin P*** D…
Text Begründung: Aufgrund eines von der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 28. Mai 1979, 37 Cg 605/79, und zweier Beschlüsse des Exekutionsgerichtes Wien vom 18. Juli 1979 und 31. Juli 1980, 2 E 6844/79 und 2 E 7502/80, erw…
Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurs kommt Berechtigung zu. Zur Stellung von Anträgen und Erhebung von Rechtsmitteln sind im Exekutionsverfahren grundsätzlich nur die Parteien des betreffenden Exekutionsverfahrens selbst, also die betreibende Partei und die verpflichtete Partei, legitimiert und nur ausnahmsweise kom…