JudikaturJustizRS0000777

RS0000777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Der außenstehende Dritte, der ein Eigentumsrecht an Zubehörgegenständen behauptet, ist zwar am Zwangsversteigerungsverfahren nicht beteiligt und hat keine Parteistellung, wohl aber steht im die Klage nach § 37 EO zu, wenn auch ein amtswegiges Verfahren in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen ist.

Entscheidungen
10