Spruch Dem Revisionsrekurs der gefährdeten Partei wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der Gegnerin der gefährdeten Partei wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass er zu lauten hat: „1. Das Hauptbegehren, es werde der beklagten und Gegnerin der gefährdeten P…
Text Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) und die Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagte) sind die beiden Gesellschafterinnen der d***** GmbH (im Folgenden: Gesellschaft). Die Klägerin hält ca 32 % der Geschäftsanteile, die Beklagte ca 68 %. Nach dem Gesellschaftsve…
Rechtliche Beurteilung Beide Rechtsmittel sind zulässig, dasjenige der Beklagten, weil insoweit dem Rekursgericht eine Fehlbeurteilung unterlaufen ist, dasjenige der Klägerin, weil Rechtsprechung zur Rolle des Vorsitzenden (Versammlungsleiters) einer Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dann, wen…