JudikaturJustizRS0000765

RS0000765 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2021

Aufrechnungseinwendungen sind im Oppositionsweg grundsätzlich zulässig; hiebei spielt es keine Rolle, in welchem Verfahren über die Aufrechnungseinwendung entschieden wurde.

Entscheidungen
12