JudikaturJustizRS0000264

RS0000264 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Die (vertragliche) Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung Zug um Zug bei Veräußerung einer Liegenschaft bedeutet, dass mit dem Grundbuchsgesuch auf Einverleibung des Eigentumsrechts die Bezahlung des Kaufpreises nachzuweisen ist.

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3