Spruch I.) Dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei wird Folge gegeben und die Entscheidung des Rekursgerichts dahin abgeändert, dass der Exekutionsbewilligungsbeschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses der betreibenden Partei werden mit 2.406,42 EUR (darin 401,0…
Text Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 EUR) s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesent…
Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz - mit der Begründung, die Rsp des Obersten Gerichtshofs zu den Anforderungen an den Leistungsbefehl in vollstreckbaren Notariatsakten sei widersprüchlich - zugelassene Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist zulässig und berechtigt. Nach § 3 Abs 1 NO - Abs 2 leg.cit. …