JudikaturJustizRS0000262

RS0000262 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2003

Die Erklärung der Partei, daß ein Notariatsakt sofort vollstreckbar sein soll (§§ 3, 3a NO), ersetzt nicht die für einen Exekutionstitel erforderliche Leistungsverpflichtung.

Entscheidungen
12