RS0000260 – OGH Rechtssatz
RS0000260 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Vergleiche, die vor dem Notar als Gerichtskommissär abgeschlossen wurden, sind nicht als gerichtliche Vergleiche anzusehen und daher keine Exekutionstitel.
RS0000260 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Vergleiche, die vor dem Notar als Gerichtskommissär abgeschlossen wurden, sind nicht als gerichtliche Vergleiche anzusehen und daher keine Exekutionstitel.