Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß er zu lauten hat: "Auf Grund des Urkunds-Anerkenntnis-Vorbehaltsurteiles des Landgerichtes Passau vom 12.3.1985, AZ 3.0.10/85, wird der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung d…
Text Begründung: Die betreibende Partei legte ihrem Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Forderung im "Teilbetrag" von DM 140.000,-- sA eine mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigung eines am 12. März 1985 verkündeten "Urkunds-Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils" des Landger…
Rechtliche Beurteilung Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene, gemäß § 83 Abs. 3 EO zulässige Revisionsrekurs ist berechtigt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 des mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Vollstreckungsvertrages vom 6. Juni 1959, BGBl. Nr. 1960/105, werden rechtskrä…