Spruch 1.) Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen, soweit bereits der Beschluß des Erstgerichtes (in seinem abweisenden Teil) mangels Anfechtung rechtskräftig wurde. 2.) Im übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgeri…
Text Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 17.7.1986 wurde der Verpflichtete zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 5.146,-- an die betreibende Partei, seine geschiedene Gattin, verpflichtet. Diese Unterhaltsverpflichtung wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist zulässig, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu der zu entscheidenden Rechtsfrage, sieht man von der Entscheidung JBl 1991, 589 ab, der ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde lag, fehlt. Er ist im Umfang des dem Exekutionsantrag der betre…