JudikaturJustiz13Ns34/23p

13Ns34/23p – OGH Entscheidung

Entscheidung
19. April 2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. April 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Setz Hummel LL.M in der Strafsache gegen Dr. * D* wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB , AZ 13 Hv 15/22i des Landesgerichts für Strafsachen Graz über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Mit Beschluss vom 7. Februar 2023, AZ 13 Ns 11/23f, (ON 58 der Hv Akten) gab der Oberste Gerichtshof einem Antrag der Angeklagten auf Delegierung des Verfahrens AZ 13 Hv 15/22i des Landesgerichts für Strafsachen Graz nicht Folge. Der im selben Verfahren neuerlich gestellte Delegierungsantrag der Angeklagten enthält – bei gleicher Sachlage – kein neues Vorbringen, aus welchem Grund er zurückzuweisen war (RIS Justiz RS0101270 [T25]).