EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2026/795 der Kommission vom 27. März 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) und die Infektion mit dem Virus der epizootischen Hämorrhagie und zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verbringungen registrierter EquidenArtikel 2

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In Kraft seit 14. August 2026
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