Art. 1
01.01.1993
Artikel 1
Die Bestimmungen des Abkommens finden auf die in Tabelle 1 aufgelisteten Erzeugnisse Anwendung.
Art. 2
01.01.1993
Artikel 2
1. Für die in den Tabellen II, III, IV, V und VI aufgelisteten Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Israel die in diesen Tabellen angeführte Behandlung.
2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 und die Fiskalzölle sind in Liste 2 der Tabelle angeführt. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen gemäß Artikel 4 ersetzen.
Art. 3
01.01.1993
Artikel 3
Für die in Tabelle VIII aufgelisteten Erzeugnisse gewährt Israel den EFTA-Staaten die in dieser Tabelle angeführte Behandlung.
Art. 4
01.01.1993
Artikel 4
1. Um die Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe zu berücksichtigen, die in den Erzeugnissen in den Tabellen II bis VI, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird enthalten sind, für welche die Behandlung aus einem beweglichen Teilbetrag besteht, und die in Tabelle VIII, auf die in Artikel 3 Bezug genommen wird, enthalten sind, für welche die Behandlung aus der zollfreien Einfuhr oder aus einem beweglichen Teilbetrag besteht, schließt das Abkommen nicht aus:
(i) die Einhebung eines beweglichen Teilbetrages oder festen
Betrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von internen Preisausgleichsmaßnahmen;
(ii) die Anwendung von Maßnahmen bei der Ausfuhr.
2. Die Preisausgleichsmaßnahmen übersteigen nicht die Unterschiede zwischen dem Inlandspreis und dem Weltmarktpreis der in den betroffenen Waren enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffe.
Art. 5
01.01.1993
Artikel 5
1. Für die in den jeweiligen Tabellen aufgelisteten Erzeugnisse notifizieren die EFTA-Staaten und Israel alle gemäß der Artikel 2, 3 und 4 dieses Protokolls angewandten Preisausgleichsmaßnahmen.
2. Die EFTA-Staaten und Israel können einander Probleme auf dem Gebiet der Preisausgleichsmaßnahmen unterbreiten. Diese Probleme werden umgehend von Experten aus Israel und dem (den) betroffenen EFTA-Staat(en) besprochen um Handelsverzerrungen zu vermeiden, die sich aus der Durchführung dieser Maßnahmen ergeben können. Wird keine beiderseitig zufriedenstellende Lösung gefunden, so tritt der Gemeinsame Ausschuß auf Verlangen eines betroffenen Staates zusammen.
3. Der Gemeinsame Ausschuß kann in Übereinstimmung mit Absatz 5 des Artikels 26 des Abkommens eine Arbeitsgruppe bilden, um bei der Suche nach einer geeigneten Lösung des Problems mitzuwirken. Er setzt sich aus Experten aus den Vertragsparteien zusammen, die für Fragen im Zusammenhang mit Preisausgleichsmaßnahmen zuständig sind.
Art. 6
01.01.1993
Artikel 6
Die EFTA-Staaten und Israel überprüfen alle zwei Jahre die Entwicklung ihres Handels mit den in diesem Protokoll erfaßten Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet getroffenen Vereinbarungen und der Ergebnisse der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen entscheiden die EFTA-Staaten und Israel über mögliche Änderungen des Umfanges der Erzeugnisse dieses Protokolls sowie über eine mögliche Entwicklung der Regeln betreffend Preisausgleichssysteme.
Anl. 1
01.01.1993
TABELLE I ZUM PROTOKOLL A
---------------------------------------------------------------------
Code des
harmonisierten Warenbezeichnung
Systems
---------------------------------------------------------------------
14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
1404.20 - Baumwoll-Linters
15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,
umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert, auch
raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:
ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:
- - hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,
geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder im
inerten Gas polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen Waren der Nummer 1516;
ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von
tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen sowie
von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses
Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex 1518.00 - Linoxyn
Anl. 2
01.01.1993
TABELLE II ZU PROTOKOLL A
ÖSTERREICH
---------------------------------------------------------------------
Nr./UNr. Zollsatz in %
des öster- Warenbezeichnung oder in Schilling
reichischen für 100 kg *1)
Zolltarifs
---------------------------------------------------------------------
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren:
40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
ex E - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata), ausgenommen
Gemüsemischungen b.T.
1519 -- Industrielle Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren, industrielle
Fettalkohole frei
1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe
ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert:
50 - chemisch reine Fructose (Lävulose) b.T.
90 - andere, einschließlich Invertzucker:
B - Malzzucker (Maltose):
1 - chemisch rein frei
1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig b.T.
1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen b.T.
1901 -- Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,
die kein Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der
Nummern 0401 bis 0404, die kein Kakaopulver
oder weniger als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen b.T.
1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet, wie zB Spaghetti,
Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli
und Channelloni;
Couscous, auch zubereitet:
(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch
in anderer Weise zubereitet:
11 - - Eier enthaltend b.T.
19 - - sonstige b.T.
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht
oder in anderer Weise zubereitet,
ausgenommen gefüllte Teigwaren, die
mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,
Fleisch, Innereien oder anderen
Schlachtanfall, Blut, Fisch,
Krebstiere, Weichtiere oder andere
wirbellose Wassertiere oder
irgendeiner Mischung von diesen
Waren enthalten b.T.
30 - andere Teigwaren b.T.
40 - Couscous b.T.
1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke
zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,
Perlen und dergleichen b.T.
1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt
durch Aufblähen oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);
Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht
oder in anderer Weise zubereitet b.T.
1905 -- Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und
andere Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien,
leere Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und
ähnliche Erzeugnisse b.T.
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
B - andere:
ex 1 - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata), ausgenommen
Gemüsemischungen b.T.
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee, oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Kaffee:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem
Zuckergehalt, gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen
und Konzentrate davon:
B - andere b.T.
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine
der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel
in Pulverform:
20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
A - Hefen, nicht aktiv frei
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf:
10 - Sojasoße 13% mindestens
220,-
20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13% mindestens
220,-
90 - andere: 13% mindestens
220,-
A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf
der Grundlage von Mehl, Grieß,
Stärke oder Malzextrakt b.T.
B - andere 13% mindestens
220,-
2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür; zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür 6% mindestens
110,-
20 - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
B - andere
2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt
2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrat und texturierte
Eiweißstoffe:
ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem
Zuckergehalt, gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Stärkegehalt
von 5 Gewichtsprozent oder
mehr b.T.
90 - andere:
B - andere:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem
Zuckergehalt, gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Stärkegehalt
von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
2 - sonstige:
b - andere:
1 - Proteinhydrolysate und 14% mindestens
Hefeautolysate 130,-
2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie andere
nichtalkoholische Getränke, ausgenommen
Säfte von Früchten oder Gemüse der
Nummer 2009:
10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser
und mit Kohlensäure versetztes Wasser,
mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen:
A - mit Zusatz von Zucker b.T.
B - andere frei
90 - andere:
A - von Waren der Nummern 0401, 0402
und 0404 b.T.
B - andere:
1 - mit Zusatz von Zucker b.T.
2 - sonstige frei
2203 00 Bier, aus Malz hergestellt b.T.
2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
(40) - andere mehrwertige Alkohole:
43 - - Mannit frei
44 - - D-Glucit (Sorbit) frei
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate:
(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:
13 - - Ester der Ameisensäure:
ex 13 - Ester von Mannit oder Sorbit frei
(30) - Ester der Essigsäure:
39 - - sonstige:
B - andere:
ex B - Ester von Mannit oder Sorbit frei
90 - andere:
ex 90 - Ester von Mannit oder Sorbit frei
2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren
und cyclische Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate:
(10) - ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Ester von Mannit oder Sorbit frei
2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Itaconsäure, deren Salze frei
und Ester
2918 -- Carbonsäure mit zusätzlichen
Säurestoffunktionen und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber
ohne andere Sauerstoffunktion, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester frei
14 - - Citronensäure frei
15 - - Salze and Ester der Citronensäure frei
19 - - sonstige:
ex 19 - Glycerinsäure, Glykolsäure,
Zuckersäure, Isozuckersäure,
Heptazuckersäure, ihre Salze
und Ester frei
2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit
einem oder mehreren Sauerstoffheteroatomen:
(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem
(auch hydriertem) Furanring in der
Struktur:
19 - - sonstige:
ex 19 - Dehydratisierungsprodukte von
Mannit oder Sorbit, ausgenommen
Maltol und Isomaltol frei
90 - andere:
ex 90 - Dehydratisierungsprodukte von
Mannit oder Sorbit, ausgenommen
Maltol und Isomaltol frei
ex 90 - alpha-Methylglukoside
2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen
Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lavulose); Zuckerether und
Zuckerester und deren Salze, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummern 2937, 2938 oder
2939:
ex - Sorbose, ihre Salze und Ester frei
2941 -- Antibiotika:
10 - Penicilline und deren Derivate mit
Penicillansäurestruktur; deren Salze frei
3001 -- Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,
auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen
oder anderen Organen oder ihren Sekreten,
für organo-therapeutische Zwecke; Heparin
und dessen Salze; andere menschliche oder
tierische Stoffe, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%
3501 -- Kasein, Kaseinate und andere b.T.
Kaseinderivate; Kaseinleime
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder anderen modifizierten
Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
2 - sonstige
3506 -- Zubereitete Leime und andere zubereitete
Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, zur Verwendung als Leime oder
Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in
Aufmachungen für den Kleinverkauf als Leime
oder Klebstoffe, die 1 kg oder weniger
enthalten:
10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für
den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,
die 1 kg oder weniger enthalten:
ex 10 - auf der Grundlage von
Natriumsilikatemulsionen oder
Harzemulsionen frei
(90) - andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - auf der Grundlage von
Natriumsilikatemulsionen oder
Harzemulsionen frei
3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe
enthalten:
1 - Mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne, chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien (einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne:
C - andere 8%
90 - andere:
ex B - Krackerzeugnisse von Sorbit 8%
3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und
andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohform:
10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:
ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage von
Emulsionen dieser Unternummer frei
90 - andere:
ex 90 - Klebstoff auf der Grundlage von
Emulsionen dieser Unternummer
3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB
gehärtete Eiweißstoffe, chemische
Derivate des Naturkautschuks), anderweitig
weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
90 - andere:
ex 90 - Dextrane 6%
ex 90 - andere als gehärtete Eiweißstoffe
oder chemische Derivate des
Naturkautschuks 8%
---------------------------------------------------------------------
*1) frei = Keine Preisausgleichsmaßnahmen kommen zur Anwendung,
können aber eingeführt werden
b.T. = Beweglicher Teilbetrag
Anl. 3
01.01.1993
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
ISRAEL
---------------------------------------------------------------------
Waren-
Nr. H.S.-Code Warenbezeichnung Abgabe *1)
Israelische
Tarif-Nr.
---------------------------------------------------------------------
09.01 Kaffee, auch geröstet oder
entkoffeiniert; Kaffeeschalen
und Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz
mit beliebigem Gehalt an Kaffee
- Kaffee, nicht geröstet:
ex 0901.11 - - nicht entkoffeiniert:
20 - - - anderer (als geriebener) frei
ex 0901.12 - - entkoffeiniert:
20 - - - anderer (als geriebener) frei
- Kaffee, geröstet:
0901.21 - - nicht entkoffeiniert frei
0901.22 - - entkoffeiniert frei
ex 0901.30 - Kaffeeschalen und
Kaffeehäutchen:
20 - - andere (als geröstete oder frei
geriebene)
ex 0901.40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:
20 - - anderer (als gerösteter oder frei
geriebener)
09.02 Tee, auch mit Geruchs- oder
Geschmacksstoffen
0902.10 - grüner Tee (nicht fermentiert),
in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 3 kg oder
weniger frei
0902.20 - anderer grüner Tee (nicht frei
fermentiert)
0902.30 - schwarzer Tee (fermentiert) und
teilweise fermentierter Tee, in
unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 3 kg oder weniger frei
0902.40 - anderer schwarzer Tee
(fermentiert) und anderer
teilweise fermentierter Tee frei
09.03 0903.00 Mate
11.02 Mehl aus anderem Getreide als
Weizen oder Mengkorn
1102.10 - Roggenmehl frei
11.03 Grütze, Grieß und Pellets aus
Getreide
- Grütze und Grieß:
1103.13 - - aus Mais frei
- Pellets:
1103.29 - - aus sonstigem Getreide frei
11.07 Malz, auch geröstet frei
15.17 Margarine; genießbare Mischungen
oder Zubereitungen von
tierischen oder pflanzlichen
Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette
oder Öle dieses Kapitels,
ausgenommen genießbare Fette
oder Öle sowie deren
Fraktionen der Nummer 15.16
1517.10 - Margarine, ausgenommen flüssige b.T.
15.18 1518.00 Tierische oder pflanzliche Fette
und Öle sowie deren Fraktionen,
gekocht, oxidiert, dehydratisiert,
geschwefelt, geblasen, durch
Hitze im Vakuum oder im inerten
Glas polymerisiert, oder anders
chemisch modifiziert, ausgenommen
solche der Nummer 15.16;
ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen
oder von Fraktionen verschiedener
Fette oder Öle dieses Kapitels,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen
ex 1518.00 - Tierische oder pflanzliche
Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt,
geblasen, durch Hitze im
Vakuum oder im inerten Glas
polymerisiert, oder anders
chemisch modifiziert,
ausgenommen solche der
Nummer 15.16:
12 - - Öle, welche eine Epoxygruppe
in ihren Verbindungen
enthalten frei
13 - - Leinsamenöl frei
15.19 Industrielle Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren;
industrielle Fettalkohole
1519.20 - Industrielle Fettalkohole frei
15.20 Glycerin, auch chemisch rein;
Glycerinwasser und
Glycerinunterlaugen frei
15.21 Pflanzenzuwachs (ausgenommen
Triglyceride), Bienenwachs,
andere Insektenwachse und
Walrat (Spermaceti), auch
raffiniert oder gefärbt frei
17.01 Rohrzucker und Rübenzucker und
chemisch reine Saccharose, fest
- Rohzucker ohne Zusatz von
Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen:
1701.11 - - Rohrzucker frei
1701.12 - - Rübenzucker frei
- andere:
1701.91 - - mit Zusatz von Geruchs-,
Geschmacks- oder Farbstoffen frei
ex 1701.99 - sonstige:
90 - - andere (als Kristallwürfel,
Stückzucker und Konfektzucker,
die nicht in Unternummer 1701.91
klassifiziert sind) frei
17.02 Andere Zucker, einschließlich
chemisch reine Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose (Lävulose),
fest; Zuckersyrupe ohne Zusatz von
Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt,
karamelisiert
1702.10 - Lactose and Lactosesyrup frei
1702.20 - Ahornzucker und Ahornsyrup frei
1702.50 - chemisch reine Fructose frei
(Lävulose)
1702.60 - andere Fructose (Lävulose) und
Fructosesyrup, mit einem
Fructosegehalt in der
Trockensubstanz von mehr als
50 Gewichtsprozent frei
ex 1702.90 - andere, einschließlich
Invertzucker:
10 - - Kunsthonig frei
30 - - fest, mit Zusatz von
Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen
40 - - chemisch reine Maltose
17.03 Melassen aus der Gewinnung oder frei
Raffination von Zucker
17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig
1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug:
10 - - mit einer Kaugummibasis von
10 Gewichtsprozent oder mehr frei
90 - - andere 0.11 IS/kg
1704.90 - andere:
10 - - Halva frei
31 - - Mandeln oder Walnüsse mit frei
Zuckerüberzug
32 - - weiße Schokolade frei
33 - - Getreideflocken mit frei
Zuckerüberzug
39 - - andere 0.11 IS/kg
18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh frei
oder geröstet
18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und frei
anderer Kakaoabfall
18.03 Kakaomasse, auch entfettet
18.04 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl frei
18.05 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln frei
18.06 Schokolade und andere kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen frei
19.01 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen von
Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein Kakaopulver
oder weniger als 50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von
Waren der Nummer 04.01 bis 04.04,
die kein Kakaopulver oder weniger
als 10 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen
1901.10 - Zubereitungen für die Ernährung
von Kindern, in Aufmachungen für
den Kleinverkauf:
10 - - Diätzubereitungen aus Sojamehl,
die Soja- oder andere
Pflanzenöle, Kohlehydrate oder
Salze enthalten;
Diätzubereitungen auf der
Basis von Mehl ohne Gluten frei
20 - - andere Erzeugnisse, aus Grieß,
Stärke oder Malzextrakt 10%
30 - - Nahrungsmittelzubereitungen
aus Waren der Nummern 04.01 bis
04.04, Kakao enthaltend frei
90 - - Nahrungsmittelzubereitungen aus
anderen Waren der Nummern 04.01
bis 04.04 frei
1901.20 - Mischungen und Teige, zur
Herstellung von Backwaren der
Nummer 15.09;
10 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt 10%
20 - - andere, Kakao enthaltend frei
90 - - andere frei
1901.90 - sonstige:
10 - - Diätzubereitungen aus Sojamehl,
die Soja- oder andere
Pflanzenöle, Kohlehydrate und
Salze enthalten;
Diätzubereitungen auf der Basis
von Mehl ohne Gluten frei
20 - - Malzextrakt frei
30 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt 10%
40 - - andere, Kakao enthaltend frei
90 - - sonstige frei
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder
gefüllt (mit Fleisch oder anderen
Stoffen) oder in anderer Weise
zubereitet, wie zB Spaghetti,
Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Canneloni; Couscous,
auch zubereitet
- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt
noch in anderer Weise zubereitet
1902.11 - - Eier enthaltend frei
1902.19 - - sonstige frei
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht
oder in anderer Weise zubereitet:
90 - - gefüllt mit anderen Erzeugnissen
als: Fleisch, Fisch,
einschließlich Kaviar und seinen
Ersatzprodukten, Krebsen und
Weichtieren frei
1902.30 - andere Teigwaren frei
1902.40 - Couscous frei
19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen oder
Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB Corn
Flakes); Getreidekörner,
ausgenommen Mais, vorgekocht oder
in anderer Weise zubereitet
1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen oder
Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen:
10 - - Kakao enthaltend frei
90 - - andere 10%
1904.90 - sonstige frei
19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren
und andere Backwaren, auch
kakaohaltig; Hostien, leere
Oblattenkapseln, wie sie für
Arzneiwaren verwendet werden,
Siegeloblatten, getrockneter Mehl-
oder Stärkemehlteig in Blättern und
ähnliche Erzeugnisse
1905.10 - Knäckebrot 10%
1905.20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen) u. dgl.:
10 - - speziell für Diabetiker frei
90 - - sonstige b.T.
1905.30 - Kekse und ähnliche haltbare
Backwaren, mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln;
Waffeln b.T.
1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und
ähnliche geröstete Erzeugnisse:
10 - - mit Zusatz von Zucker, Honig,
anderen Süßungsmitteln, Eiern,
Fetten, Käse, Obst oder Kakao
u. dgl. b.T.
90 - - sonstige frei
1905.90 - andere:
- mit Zusatz von Zucker, Honig
anderen Süßungsmitteln, Eiern,
Fetten, Käse, Obst oder Kakao
u. dgl.:
11 - - - Kekse oder Kuchen speziell
für Diabetiker frei
19 - - - andere b.T.
90 - - - sonstige b.T.
21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate
aus Kaffee, Tee oder Mate und
Zubereitungen auf der Grundlage
dieser Waren oder auf der
Grundlage von Kaffee, Tee oder
Mate; geröstete Zichorie und
anderer gerösteter Kaffee-Ersatz
sowie Auszüge und Konzentrate davon frei
21.02 Hefen (aktive oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der
Nummer 30.02); zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform frei
21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf
2103.10 - Sojasoße frei
2103.20 - Tomatenketchup und andere
Tomatensoßen frei
2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf frei
2103.90 - andere:
10 - - Mayonnaise frei
20 - - Erzeugnisse aus Mehl, Grieß,
Stärke oder Malzextrakt 10%
90 - - sonstige frei
21.04 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
2104.10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür:
10 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt 10%
90 - - andere frei
ex 2104.20 - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
90 - - andere als: zusammengesetzte
Fleischbasis, zusammengesetzte
Fischbasis, zusammengesetzte
Krabben- oder Weichtierbasis
oder zusammengesetzte Basis
aus eßbaren Pflanzen und
Gemüsen frei
21.05 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt frei
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen frei
22.01 Wasser, einschließlich natürliches
oder künstliches Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser,
ohne Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen; Eis und Schnee frei
22.02 Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit Kohlensäure
versetztes Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder Geschmacksstoffen,
sowie andere nichtalkoholische
Getränke, ausgenommen Säfte von
Früchten oder Gemüsen der
Nummer 20.09
2202.10 - Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit Kohlensäure
versetztes Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen frei
2202.90 - sonstige frei
22.03 Bier, aus Malz hergestellt frei
22.05 Wermutwein und anderer Wein aus
frischen Weintrauben, mit Pflanzen
oder anderen Stoffen aromatisiert b.T.
22.07 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol
und Branntwein, vergällt, ohne
Rücksicht auf den Alkoholgehalt frei
22.08 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.; Branntwein,
Liköre und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die
Herstellung von Getränken
verwendet werden
2208.50 - Gin and Genever frei
ex 2208.90 - andere
- - ausgenommen Wodka frei
22.09 Speiseessig und Speiseessigersatz
aus Essigsäure frei
24.02 Zigarren, Stumpen, Zigarillos und
Zigaretten, aus Tabak oder
Tabakersatz frei
24.03 Anderer verarbeiteter Tabak und
anderer verarbeiteter Tabakersatz;
„homogenisierter'' oder
„rekonstituierter'' Tabak;
Tabakextrakte und Tabaklaugen frei
35.01 Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime
3501.10 - Kasein frei
ex 3501.90 - andere:
10 - - Kasein und andere Derivate frei
35.02 Albumine (einschließlich
Konzentrate aus zwei oder mehr
Molkenproteinen, die, berechnet
auf die Trockensubstanz, mehr als
80 Gewichtsprozent Molkenproteine
enthalten), Albuminate und andere
Albuminderivate.
3502.10 - Eialbumin frei
35.05 Dextrine und andere modifizierte
Stärken (z. B. Quellstärke oder
veresterte Stärke); Leime auf der
Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken.
ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
30 - - veretherte oder veresterte Stärke 10%
3505.20 - Leime 10%
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*1) frei = Keine Preisausgleichsmaßnahmen kommen zur Anwendung,
können aber eingeführt werden
b.T. = Beweglicher Teilbetrag