BundesrechtInternationale VerträgeEFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll A

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll A

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

Art. 1

01.01.1993

Artikel 1

Die Bestimmungen des Abkommens finden auf die in Tabelle 1 aufgelisteten Erzeugnisse Anwendung.

Art. 2

01.01.1993

Artikel 2

1. Für die in den Tabellen II, III, IV, V und VI aufgelisteten Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Israel die in diesen Tabellen angeführte Behandlung.

2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 und die Fiskalzölle sind in Liste 2 der Tabelle angeführt. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen gemäß Artikel 4 ersetzen.

Art. 3

01.01.1993

Artikel 3

Für die in Tabelle VIII aufgelisteten Erzeugnisse gewährt Israel den EFTA-Staaten die in dieser Tabelle angeführte Behandlung.

Art. 4

01.01.1993

Artikel 4

1. Um die Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe zu berücksichtigen, die in den Erzeugnissen in den Tabellen II bis VI, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird enthalten sind, für welche die Behandlung aus einem beweglichen Teilbetrag besteht, und die in Tabelle VIII, auf die in Artikel 3 Bezug genommen wird, enthalten sind, für welche die Behandlung aus der zollfreien Einfuhr oder aus einem beweglichen Teilbetrag besteht, schließt das Abkommen nicht aus:

(i) die Einhebung eines beweglichen Teilbetrages oder festen

Betrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von internen Preisausgleichsmaßnahmen;

(ii) die Anwendung von Maßnahmen bei der Ausfuhr.

2. Die Preisausgleichsmaßnahmen übersteigen nicht die Unterschiede zwischen dem Inlandspreis und dem Weltmarktpreis der in den betroffenen Waren enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffe.

Art. 5

01.01.1993

Artikel 5

1. Für die in den jeweiligen Tabellen aufgelisteten Erzeugnisse notifizieren die EFTA-Staaten und Israel alle gemäß der Artikel 2, 3 und 4 dieses Protokolls angewandten Preisausgleichsmaßnahmen.

2. Die EFTA-Staaten und Israel können einander Probleme auf dem Gebiet der Preisausgleichsmaßnahmen unterbreiten. Diese Probleme werden umgehend von Experten aus Israel und dem (den) betroffenen EFTA-Staat(en) besprochen um Handelsverzerrungen zu vermeiden, die sich aus der Durchführung dieser Maßnahmen ergeben können. Wird keine beiderseitig zufriedenstellende Lösung gefunden, so tritt der Gemeinsame Ausschuß auf Verlangen eines betroffenen Staates zusammen.

3. Der Gemeinsame Ausschuß kann in Übereinstimmung mit Absatz 5 des Artikels 26 des Abkommens eine Arbeitsgruppe bilden, um bei der Suche nach einer geeigneten Lösung des Problems mitzuwirken. Er setzt sich aus Experten aus den Vertragsparteien zusammen, die für Fragen im Zusammenhang mit Preisausgleichsmaßnahmen zuständig sind.

Art. 6

01.01.1993

Artikel 6

Die EFTA-Staaten und Israel überprüfen alle zwei Jahre die Entwicklung ihres Handels mit den in diesem Protokoll erfaßten Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet getroffenen Vereinbarungen und der Ergebnisse der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen entscheiden die EFTA-Staaten und Israel über mögliche Änderungen des Umfanges der Erzeugnisse dieses Protokolls sowie über eine mögliche Entwicklung der Regeln betreffend Preisausgleichssysteme.

Anl. 1

01.01.1993

TABELLE I ZUM PROTOKOLL A

---------------------------------------------------------------------

Code des

harmonisierten Warenbezeichnung

Systems

---------------------------------------------------------------------

14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder

genannt noch inbegriffen:

1404.20 - Baumwoll-Linters

15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,

umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert, auch

raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:

ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

- - hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,

geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder im

inerten Gas polymerisiert, oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen Waren der Nummer 1516;

ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von

tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen sowie

von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses

Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

ex 1518.00 - Linoxyn

Anl. 2

01.01.1993

TABELLE II ZU PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

---------------------------------------------------------------------

Nr./UNr. Zollsatz in %

des öster- Warenbezeichnung oder in Schilling

reichischen für 100 kg *1)

Zolltarifs

---------------------------------------------------------------------

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren:

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

ex E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

1519 -- Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren, industrielle

Fettalkohole frei

1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe

ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert:

50 - chemisch reine Fructose (Lävulose) b.T.

90 - andere, einschließlich Invertzucker:

B - Malzzucker (Maltose):

1 - chemisch rein frei

1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße

Schokolade), nicht kakaohaltig b.T.

1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen b.T.

1901 -- Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,

die kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 0401 bis 0404, die kein Kakaopulver

oder weniger als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen b.T.

1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet, wie zB Spaghetti,

Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli

und Channelloni;

Couscous, auch zubereitet:

(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch

in anderer Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend b.T.

19 - - sonstige b.T.

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet:

ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet,

ausgenommen gefüllte Teigwaren, die

mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch, Innereien oder anderen

Schlachtanfall, Blut, Fisch,

Krebstiere, Weichtiere oder andere

wirbellose Wassertiere oder

irgendeiner Mischung von diesen

Waren enthalten b.T.

30 - andere Teigwaren b.T.

40 - Couscous b.T.

1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke

zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,

Perlen und dergleichen b.T.

1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht

oder in anderer Weise zubereitet b.T.

1905 -- Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien,

leere Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse b.T.

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser Waren oder auf

der Grundlage von Kaffee, Tee, oder Mate;

geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate

davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Kaffee:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen

und Konzentrate davon:

B - andere b.T.

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine

der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel

in Pulverform:

20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

A - Hefen, nicht aktiv frei

2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte

Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und

Senf:

10 - Sojasoße 13% mindestens

220,-

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13% mindestens

220,-

90 - andere: 13% mindestens

220,-

A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf

der Grundlage von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt b.T.

B - andere 13% mindestens

220,-

2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür 6% mindestens

110,-

20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte

Eiweißstoffe:

ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder

mehr b.T.

90 - andere:

B - andere:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

2 - sonstige:

b - andere:

1 - Proteinhydrolysate und 14% mindestens

Hefeautolysate 130,-

2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und

mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen, sowie andere

nichtalkoholische Getränke, ausgenommen

Säfte von Früchten oder Gemüse der

Nummer 2009:

10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser

und mit Kohlensäure versetztes Wasser,

mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen:

A - mit Zusatz von Zucker b.T.

B - andere frei

90 - andere:

A - von Waren der Nummern 0401, 0402

und 0404 b.T.

B - andere:

1 - mit Zusatz von Zucker b.T.

2 - sonstige frei

2203 00 Bier, aus Malz hergestellt b.T.

2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige Alkohole:

43 - - Mannit frei

44 - - D-Glucit (Sorbit) frei

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:

13 - - Ester der Ameisensäure:

ex 13 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

(30) - Ester der Essigsäure:

39 - - sonstige:

B - andere:

ex B - Ester von Mannit oder Sorbit frei

90 - andere:

ex 90 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren

und cyclische Monocarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Itaconsäure, deren Salze frei

und Ester

2918 -- Carbonsäure mit zusätzlichen

Säurestoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber

ohne andere Sauerstoffunktion, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester frei

14 - - Citronensäure frei

15 - - Salze and Ester der Citronensäure frei

19 - - sonstige:

ex 19 - Glycerinsäure, Glykolsäure,

Zuckersäure, Isozuckersäure,

Heptazuckersäure, ihre Salze

und Ester frei

2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit

einem oder mehreren Sauerstoffheteroatomen:

(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem

(auch hydriertem) Furanring in der

Struktur:

19 - - sonstige:

ex 19 - Dehydratisierungsprodukte von

Mannit oder Sorbit, ausgenommen

Maltol und Isomaltol frei

90 - andere:

ex 90 - Dehydratisierungsprodukte von

Mannit oder Sorbit, ausgenommen

Maltol und Isomaltol frei

ex 90 - alpha-Methylglukoside

2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen

Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lavulose); Zuckerether und

Zuckerester und deren Salze, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummern 2937, 2938 oder

2939:

ex - Sorbose, ihre Salze und Ester frei

2941 -- Antibiotika:

10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestruktur; deren Salze frei

3001 -- Drüsen und andere Organe für

organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen

oder anderen Organen oder ihren Sekreten,

für organo-therapeutische Zwecke; Heparin

und dessen Salze; andere menschliche oder

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

90 - andere:

ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%

3501 -- Kasein, Kaseinate und andere b.T.

Kaseinderivate; Kaseinleime

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken,

Dextrinen oder anderen modifizierten

Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

2 - sonstige

3506 -- Zubereitete Leime und andere zubereitete

Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, zur Verwendung als Leime oder

Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in

Aufmachungen für den Kleinverkauf als Leime

oder Klebstoffe, die 1 kg oder weniger

enthalten:

10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für

den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,

die 1 kg oder weniger enthalten:

ex 10 - auf der Grundlage von

Natriumsilikatemulsionen oder

Harzemulsionen frei

(90) - andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - auf der Grundlage von

Natriumsilikatemulsionen oder

Harzemulsionen frei

3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

90 - andere:

A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe

enthalten:

1 - Mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne, chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien (einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne:

C - andere 8%

90 - andere:

ex B - Krackerzeugnisse von Sorbit 8%

3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohform:

10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder

Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:

ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage von

Emulsionen dieser Unternummer frei

90 - andere:

ex 90 - Klebstoff auf der Grundlage von

Emulsionen dieser Unternummer

3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB

gehärtete Eiweißstoffe, chemische

Derivate des Naturkautschuks), anderweitig

weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

90 - andere:

ex 90 - Dextrane 6%

ex 90 - andere als gehärtete Eiweißstoffe

oder chemische Derivate des

Naturkautschuks 8%

---------------------------------------------------------------------

*1) frei = Keine Preisausgleichsmaßnahmen kommen zur Anwendung,

können aber eingeführt werden

b.T. = Beweglicher Teilbetrag

Anl. 3

01.01.1993

TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A

ISRAEL

---------------------------------------------------------------------

Waren-

Nr. H.S.-Code Warenbezeichnung Abgabe *1)

Israelische

Tarif-Nr.

---------------------------------------------------------------------

09.01 Kaffee, auch geröstet oder

entkoffeiniert; Kaffeeschalen

und Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz

mit beliebigem Gehalt an Kaffee

- Kaffee, nicht geröstet:

ex 0901.11 - - nicht entkoffeiniert:

20 - - - anderer (als geriebener) frei

ex 0901.12 - - entkoffeiniert:

20 - - - anderer (als geriebener) frei

- Kaffee, geröstet:

0901.21 - - nicht entkoffeiniert frei

0901.22 - - entkoffeiniert frei

ex 0901.30 - Kaffeeschalen und

Kaffeehäutchen:

20 - - andere (als geröstete oder frei

geriebene)

ex 0901.40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:

20 - - anderer (als gerösteter oder frei

geriebener)

09.02 Tee, auch mit Geruchs- oder

Geschmacksstoffen

0902.10 - grüner Tee (nicht fermentiert),

in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 3 kg oder

weniger frei

0902.20 - anderer grüner Tee (nicht frei

fermentiert)

0902.30 - schwarzer Tee (fermentiert) und

teilweise fermentierter Tee, in

unmittelbaren Umschließungen mit

einem Inhalt von 3 kg oder weniger frei

0902.40 - anderer schwarzer Tee

(fermentiert) und anderer

teilweise fermentierter Tee frei

09.03 0903.00 Mate

11.02 Mehl aus anderem Getreide als

Weizen oder Mengkorn

1102.10 - Roggenmehl frei

11.03 Grütze, Grieß und Pellets aus

Getreide

- Grütze und Grieß:

1103.13 - - aus Mais frei

- Pellets:

1103.29 - - aus sonstigem Getreide frei

11.07 Malz, auch geröstet frei

15.17 Margarine; genießbare Mischungen

oder Zubereitungen von

tierischen oder pflanzlichen

Fetten oder Ölen oder von

Fraktionen verschiedener Fette

oder Öle dieses Kapitels,

ausgenommen genießbare Fette

oder Öle sowie deren

Fraktionen der Nummer 15.16

1517.10 - Margarine, ausgenommen flüssige b.T.

15.18 1518.00 Tierische oder pflanzliche Fette

und Öle sowie deren Fraktionen,

gekocht, oxidiert, dehydratisiert,

geschwefelt, geblasen, durch

Hitze im Vakuum oder im inerten

Glas polymerisiert, oder anders

chemisch modifiziert, ausgenommen

solche der Nummer 15.16;

ungenießbare Mischungen oder

Zubereitungen von tierischen oder

pflanzlichen Fetten oder Ölen

oder von Fraktionen verschiedener

Fette oder Öle dieses Kapitels,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen

ex 1518.00 - Tierische oder pflanzliche

Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, gekocht, oxidiert,

dehydratisiert, geschwefelt,

geblasen, durch Hitze im

Vakuum oder im inerten Glas

polymerisiert, oder anders

chemisch modifiziert,

ausgenommen solche der

Nummer 15.16:

12 - - Öle, welche eine Epoxygruppe

in ihren Verbindungen

enthalten frei

13 - - Leinsamenöl frei

15.19 Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren;

industrielle Fettalkohole

1519.20 - Industrielle Fettalkohole frei

15.20 Glycerin, auch chemisch rein;

Glycerinwasser und

Glycerinunterlaugen frei

15.21 Pflanzenzuwachs (ausgenommen

Triglyceride), Bienenwachs,

andere Insektenwachse und

Walrat (Spermaceti), auch

raffiniert oder gefärbt frei

17.01 Rohrzucker und Rübenzucker und

chemisch reine Saccharose, fest

- Rohzucker ohne Zusatz von

Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen:

1701.11 - - Rohrzucker frei

1701.12 - - Rübenzucker frei

- andere:

1701.91 - - mit Zusatz von Geruchs-,

Geschmacks- oder Farbstoffen frei

ex 1701.99 - sonstige:

90 - - andere (als Kristallwürfel,

Stückzucker und Konfektzucker,

die nicht in Unternummer 1701.91

klassifiziert sind) frei

17.02 Andere Zucker, einschließlich

chemisch reine Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose (Lävulose),

fest; Zuckersyrupe ohne Zusatz von

Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt,

karamelisiert

1702.10 - Lactose and Lactosesyrup frei

1702.20 - Ahornzucker und Ahornsyrup frei

1702.50 - chemisch reine Fructose frei

(Lävulose)

1702.60 - andere Fructose (Lävulose) und

Fructosesyrup, mit einem

Fructosegehalt in der

Trockensubstanz von mehr als

50 Gewichtsprozent frei

ex 1702.90 - andere, einschließlich

Invertzucker:

10 - - Kunsthonig frei

30 - - fest, mit Zusatz von

Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen

40 - - chemisch reine Maltose

17.03 Melassen aus der Gewinnung oder frei

Raffination von Zucker

17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße

Schokolade), nicht kakaohaltig

1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug:

10 - - mit einer Kaugummibasis von

10 Gewichtsprozent oder mehr frei

90 - - andere 0.11 IS/kg

1704.90 - andere:

10 - - Halva frei

31 - - Mandeln oder Walnüsse mit frei

Zuckerüberzug

32 - - weiße Schokolade frei

33 - - Getreideflocken mit frei

Zuckerüberzug

39 - - andere 0.11 IS/kg

18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh frei

oder geröstet

18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und frei

anderer Kakaoabfall

18.03 Kakaomasse, auch entfettet

18.04 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl frei

18.05 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln frei

18.06 Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen frei

19.01 Malzextrakt;

Nahrungsmittelzubereitungen von

Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, die kein Kakaopulver

oder weniger als 50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von

Waren der Nummer 04.01 bis 04.04,

die kein Kakaopulver oder weniger

als 10 Gewichtsprozent Kakaopulver

enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen

1901.10 - Zubereitungen für die Ernährung

von Kindern, in Aufmachungen für

den Kleinverkauf:

10 - - Diätzubereitungen aus Sojamehl,

die Soja- oder andere

Pflanzenöle, Kohlehydrate oder

Salze enthalten;

Diätzubereitungen auf der

Basis von Mehl ohne Gluten frei

20 - - andere Erzeugnisse, aus Grieß,

Stärke oder Malzextrakt 10%

30 - - Nahrungsmittelzubereitungen

aus Waren der Nummern 04.01 bis

04.04, Kakao enthaltend frei

90 - - Nahrungsmittelzubereitungen aus

anderen Waren der Nummern 04.01

bis 04.04 frei

1901.20 - Mischungen und Teige, zur

Herstellung von Backwaren der

Nummer 15.09;

10 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt 10%

20 - - andere, Kakao enthaltend frei

90 - - andere frei

1901.90 - sonstige:

10 - - Diätzubereitungen aus Sojamehl,

die Soja- oder andere

Pflanzenöle, Kohlehydrate und

Salze enthalten;

Diätzubereitungen auf der Basis

von Mehl ohne Gluten frei

20 - - Malzextrakt frei

30 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt 10%

40 - - andere, Kakao enthaltend frei

90 - - sonstige frei

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder

gefüllt (mit Fleisch oder anderen

Stoffen) oder in anderer Weise

zubereitet, wie zB Spaghetti,

Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

Ravioli und Canneloni; Couscous,

auch zubereitet

- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt

noch in anderer Weise zubereitet

1902.11 - - Eier enthaltend frei

1902.19 - - sonstige frei

ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet:

90 - - gefüllt mit anderen Erzeugnissen

als: Fleisch, Fisch,

einschließlich Kaviar und seinen

Ersatzprodukten, Krebsen und

Weichtieren frei

1902.30 - andere Teigwaren frei

1902.40 - Couscous frei

19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB Corn

Flakes); Getreidekörner,

ausgenommen Mais, vorgekocht oder

in anderer Weise zubereitet

1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen:

10 - - Kakao enthaltend frei

90 - - andere 10%

1904.90 - sonstige frei

19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren

und andere Backwaren, auch

kakaohaltig; Hostien, leere

Oblattenkapseln, wie sie für

Arzneiwaren verwendet werden,

Siegeloblatten, getrockneter Mehl-

oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse

1905.10 - Knäckebrot 10%

1905.20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen) u. dgl.:

10 - - speziell für Diabetiker frei

90 - - sonstige b.T.

1905.30 - Kekse und ähnliche haltbare

Backwaren, mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln;

Waffeln b.T.

1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und

ähnliche geröstete Erzeugnisse:

10 - - mit Zusatz von Zucker, Honig,

anderen Süßungsmitteln, Eiern,

Fetten, Käse, Obst oder Kakao

u. dgl. b.T.

90 - - sonstige frei

1905.90 - andere:

- mit Zusatz von Zucker, Honig

anderen Süßungsmitteln, Eiern,

Fetten, Käse, Obst oder Kakao

u. dgl.:

11 - - - Kekse oder Kuchen speziell

für Diabetiker frei

19 - - - andere b.T.

90 - - - sonstige b.T.

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Kaffee, Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der Grundlage

dieser Waren oder auf der

Grundlage von Kaffee, Tee oder

Mate; geröstete Zichorie und

anderer gerösteter Kaffee-Ersatz

sowie Auszüge und Konzentrate davon frei

21.02 Hefen (aktive oder nicht); andere

einzellige Mikroorganismen, tot

(ausgenommen Vaccine der

Nummer 30.02); zubereitete

Backtreibmittel in Pulverform frei

21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel;

Senfmehl, auch zubereitet, und

Senf

2103.10 - Sojasoße frei

2103.20 - Tomatenketchup und andere

Tomatensoßen frei

2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf frei

2103.90 - andere:

10 - - Mayonnaise frei

20 - - Erzeugnisse aus Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt 10%

90 - - sonstige frei

21.04 Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür;

zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen

2104.10 - Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür:

10 - - aus Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt 10%

90 - - andere frei

ex 2104.20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

90 - - andere als: zusammengesetzte

Fleischbasis, zusammengesetzte

Fischbasis, zusammengesetzte

Krabben- oder Weichtierbasis

oder zusammengesetzte Basis

aus eßbaren Pflanzen und

Gemüsen frei

21.05 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt frei

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen frei

22.01 Wasser, einschließlich natürliches

oder künstliches Mineralwasser und

mit Kohlensäure versetztes Wasser,

ohne Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen; Eis und Schnee frei

22.02 Wasser, einschließlich

Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln,

Geruchs- oder Geschmacksstoffen,

sowie andere nichtalkoholische

Getränke, ausgenommen Säfte von

Früchten oder Gemüsen der

Nummer 20.09

2202.10 - Wasser, einschließlich

Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen frei

2202.90 - sonstige frei

22.03 Bier, aus Malz hergestellt frei

22.05 Wermutwein und anderer Wein aus

frischen Weintrauben, mit Pflanzen

oder anderen Stoffen aromatisiert b.T.

22.07 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

Alkoholgehalt in Volumenteilen von

80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol

und Branntwein, vergällt, ohne

Rücksicht auf den Alkoholgehalt frei

22.08 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

Alkoholgehalt in Volumenteilen von

weniger als 80% Vol.; Branntwein,

Liköre und andere Getränke, die

Destillationsalkohol enthalten;

zusammengesetzte alkoholische

Zubereitungen, wie sie für die

Herstellung von Getränken

verwendet werden

2208.50 - Gin and Genever frei

ex 2208.90 - andere

- - ausgenommen Wodka frei

22.09 Speiseessig und Speiseessigersatz

aus Essigsäure frei

24.02 Zigarren, Stumpen, Zigarillos und

Zigaretten, aus Tabak oder

Tabakersatz frei

24.03 Anderer verarbeiteter Tabak und

anderer verarbeiteter Tabakersatz;

„homogenisierter'' oder

„rekonstituierter'' Tabak;

Tabakextrakte und Tabaklaugen frei

35.01 Kasein, Kaseinate und andere

Kaseinderivate; Kaseinleime

3501.10 - Kasein frei

ex 3501.90 - andere:

10 - - Kasein und andere Derivate frei

35.02 Albumine (einschließlich

Konzentrate aus zwei oder mehr

Molkenproteinen, die, berechnet

auf die Trockensubstanz, mehr als

80 Gewichtsprozent Molkenproteine

enthalten), Albuminate und andere

Albuminderivate.

3502.10 - Eialbumin frei

35.05 Dextrine und andere modifizierte

Stärken (z. B. Quellstärke oder

veresterte Stärke); Leime auf der

Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken.

ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

30 - - veretherte oder veresterte Stärke 10%

3505.20 - Leime 10%

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*1) frei = Keine Preisausgleichsmaßnahmen kommen zur Anwendung,

können aber eingeführt werden

b.T. = Beweglicher Teilbetrag