01.01.1993
Artikel 6
Die EFTA-Staaten und Israel überprüfen alle zwei Jahre die Entwicklung ihres Handels mit den in diesem Protokoll erfaßten Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet getroffenen Vereinbarungen und der Ergebnisse der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen entscheiden die EFTA-Staaten und Israel über mögliche Änderungen des Umfanges der Erzeugnisse dieses Protokolls sowie über eine mögliche Entwicklung der Regeln betreffend Preisausgleichssysteme.
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