BundesrechtInternationale VerträgeEFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll AAnl. 2

Anl. 2

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

01.01.1993

TABELLE II ZU PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

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Nr./UNr. Zollsatz in %

des öster- Warenbezeichnung oder in Schilling

reichischen für 100 kg *1)

Zolltarifs

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0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren:

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

ex E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

1519 -- Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren, industrielle

Fettalkohole frei

1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe

ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert:

50 - chemisch reine Fructose (Lävulose) b.T.

90 - andere, einschließlich Invertzucker:

B - Malzzucker (Maltose):

1 - chemisch rein frei

1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße

Schokolade), nicht kakaohaltig b.T.

1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen b.T.

1901 -- Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,

die kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 0401 bis 0404, die kein Kakaopulver

oder weniger als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen b.T.

1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet, wie zB Spaghetti,

Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli

und Channelloni;

Couscous, auch zubereitet:

(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch

in anderer Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend b.T.

19 - - sonstige b.T.

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet:

ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet,

ausgenommen gefüllte Teigwaren, die

mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch, Innereien oder anderen

Schlachtanfall, Blut, Fisch,

Krebstiere, Weichtiere oder andere

wirbellose Wassertiere oder

irgendeiner Mischung von diesen

Waren enthalten b.T.

30 - andere Teigwaren b.T.

40 - Couscous b.T.

1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke

zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,

Perlen und dergleichen b.T.

1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht

oder in anderer Weise zubereitet b.T.

1905 -- Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien,

leere Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse b.T.

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser Waren oder auf

der Grundlage von Kaffee, Tee, oder Mate;

geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate

davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Kaffee:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen

und Konzentrate davon:

B - andere b.T.

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine

der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel

in Pulverform:

20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

A - Hefen, nicht aktiv frei

2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte

Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und

Senf:

10 - Sojasoße 13% mindestens

220,-

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13% mindestens

220,-

90 - andere: 13% mindestens

220,-

A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf

der Grundlage von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt b.T.

B - andere 13% mindestens

220,-

2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür 6% mindestens

110,-

20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte

Eiweißstoffe:

ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder

mehr b.T.

90 - andere:

B - andere:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

2 - sonstige:

b - andere:

1 - Proteinhydrolysate und 14% mindestens

Hefeautolysate 130,-

2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und

mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen, sowie andere

nichtalkoholische Getränke, ausgenommen

Säfte von Früchten oder Gemüse der

Nummer 2009:

10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser

und mit Kohlensäure versetztes Wasser,

mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen:

A - mit Zusatz von Zucker b.T.

B - andere frei

90 - andere:

A - von Waren der Nummern 0401, 0402

und 0404 b.T.

B - andere:

1 - mit Zusatz von Zucker b.T.

2 - sonstige frei

2203 00 Bier, aus Malz hergestellt b.T.

2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige Alkohole:

43 - - Mannit frei

44 - - D-Glucit (Sorbit) frei

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:

13 - - Ester der Ameisensäure:

ex 13 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

(30) - Ester der Essigsäure:

39 - - sonstige:

B - andere:

ex B - Ester von Mannit oder Sorbit frei

90 - andere:

ex 90 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren

und cyclische Monocarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Ester von Mannit oder Sorbit frei

2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Itaconsäure, deren Salze frei

und Ester

2918 -- Carbonsäure mit zusätzlichen

Säurestoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber

ohne andere Sauerstoffunktion, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester frei

14 - - Citronensäure frei

15 - - Salze and Ester der Citronensäure frei

19 - - sonstige:

ex 19 - Glycerinsäure, Glykolsäure,

Zuckersäure, Isozuckersäure,

Heptazuckersäure, ihre Salze

und Ester frei

2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit

einem oder mehreren Sauerstoffheteroatomen:

(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem

(auch hydriertem) Furanring in der

Struktur:

19 - - sonstige:

ex 19 - Dehydratisierungsprodukte von

Mannit oder Sorbit, ausgenommen

Maltol und Isomaltol frei

90 - andere:

ex 90 - Dehydratisierungsprodukte von

Mannit oder Sorbit, ausgenommen

Maltol und Isomaltol frei

ex 90 - alpha-Methylglukoside

2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen

Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lavulose); Zuckerether und

Zuckerester und deren Salze, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummern 2937, 2938 oder

2939:

ex - Sorbose, ihre Salze und Ester frei

2941 -- Antibiotika:

10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestruktur; deren Salze frei

3001 -- Drüsen und andere Organe für

organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen

oder anderen Organen oder ihren Sekreten,

für organo-therapeutische Zwecke; Heparin

und dessen Salze; andere menschliche oder

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

90 - andere:

ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%

3501 -- Kasein, Kaseinate und andere b.T.

Kaseinderivate; Kaseinleime

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken,

Dextrinen oder anderen modifizierten

Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

2 - sonstige

3506 -- Zubereitete Leime und andere zubereitete

Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, zur Verwendung als Leime oder

Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in

Aufmachungen für den Kleinverkauf als Leime

oder Klebstoffe, die 1 kg oder weniger

enthalten:

10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für

den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,

die 1 kg oder weniger enthalten:

ex 10 - auf der Grundlage von

Natriumsilikatemulsionen oder

Harzemulsionen frei

(90) - andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - auf der Grundlage von

Natriumsilikatemulsionen oder

Harzemulsionen frei

3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

90 - andere:

A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe

enthalten:

1 - Mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne, chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien (einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne:

C - andere 8%

90 - andere:

ex B - Krackerzeugnisse von Sorbit 8%

3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohform:

10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder

Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:

ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage von

Emulsionen dieser Unternummer frei

90 - andere:

ex 90 - Klebstoff auf der Grundlage von

Emulsionen dieser Unternummer

3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB

gehärtete Eiweißstoffe, chemische

Derivate des Naturkautschuks), anderweitig

weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

90 - andere:

ex 90 - Dextrane 6%

ex 90 - andere als gehärtete Eiweißstoffe

oder chemische Derivate des

Naturkautschuks 8%

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*1) frei = Keine Preisausgleichsmaßnahmen kommen zur Anwendung,

können aber eingeführt werden

b.T. = Beweglicher Teilbetrag

Rückverweise

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