BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

In Kraft seit 01. Januar 1960
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Diplomatenpässen werden von den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung befreit werden.

Artikel 2

Art. 2

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

Artikel 3

Art. 3

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten findet nicht Anwendung auf Funktionäre der österreichischen und brasilianischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen sind.

Artikel 4

Art. 4

Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen und österreichischen Inhaber von Offizial- und Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften, betreffend Einreise, Aufenthalt und Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich oder Brasilien, befreien.

Artikel 5

Art. 5

Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner 1960 in Kraft treten.

Anl. 1

(Übersetzung.)

BRASILIANISCHE BOTSCHAFT

WIEN

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten Beziehungen zwischen Brasilien und Österreich und die steigende Zahl der offiziellen Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern reisen, bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung ein Abkommen, betreffend die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf folgender Grundlage abzuschließen:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 5)

Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Raul Bopp m. p .

Botschafter von Brasilien

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Wien

(Übersetzung.)

BUNDESMINISTERIUM

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 349.192-12 RR/59

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die Österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Bruno Kreisky e. h.

Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Seiner Exzellenz

Herrn M. Raul Bopp,

a. o. und bev. Botschafter der

Vereinigten Staaten von Brasilien,

Wien