BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)Art. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. Januar 1960
Up-to-date

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

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