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Internationale Verträge
Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)
Art. 5
Art. 5
In Kraft seit 01. Januar 1960
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Art. 5 — Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)
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Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner 1960 in Kraft treten.
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