Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen und österreichischen Inhaber von Offizial- und Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften, betreffend Einreise, Aufenthalt und Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich oder Brasilien, befreien.
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