BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 01. Januar 1960
Up-to-date

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten findet nicht Anwendung auf Funktionäre der österreichischen und brasilianischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen sind.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden