Art. 3 — Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)
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Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten findet nicht Anwendung auf Funktionäre der österreichischen und brasilianischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen sind.
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