Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 48 § 48.Rollwegweiser
…Rollwegrand entfernt, aufzustellen. Ihre Höhe darf 0,75 m nicht überschreiten. (2) Form und Abmessungen der Rollwegweiser und ihre Beschriftung müssen dem Muster der Anlage 7 beziehungsweise der Anlage 8 entsprechen. Sie müssen schwarze Buchstaben beziehungsweise Ziffern auf gelbem, reflektierendem Grund aufweisen. Hiebei sind insbesondere zu verwenden: a) für die Pistenrichtung…
§ 66 § 66.Markierung von unbefestigten Rollwegen und Abstellflächen
…deren Rand, aufgestellt sein. (3) Der Rollhaltpunkt vor der Einmündung unbefestigter Rollwege in eine Piste muß durch eine STOP-Tafel nach dem Muster der Anlage 7 Abbildung 3 markiert sein, deren Abstand von der Piste beziehungsweise vom Rollwegrand den Bestimmungen des § 59 über die Rollhaltmarkierung und des § …
§ 59 § 59.Rollhaltmarkierung
…betragen muß. Diese Rollhaltmarkierung muß beiderseits des Rollweges durch gelbe, beleuchtbare Tafeln mit der schwarzen Aufschrift „CAT II“ nach dem Muster der Anlage 7 Abbildung 4 ergänzt sein.…