BundesrechtVerordnungenUniversitäts- und Hochschulstatistik- und BildungsdokumentationsverordnungAnl. 10

Anl. 10

1. Aufbau der Datensätze des Personals von Fachhochschulen und Privathochschulen:

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung Personalnummer
2 Geschlecht M, W, X, O, I oder K
3 Geburtsjahr
4 Staatsangehörigkeit codiert gemäß § 13 Abs. 3
5 höchste abgeschlossene Ausbildung gemäß Z 2.1
6 Beschäftigungsart 1 gemäß Z 2.2
7 Beschäftigungsart 2 gemäß Z 2.3
8 Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung
9 Verwendung gemäß Z 2.4
10 Funktion gemäß Z 2.5 bei Fachhochschulen und gemäß Z 2.6 bei Privathochschulen
11 Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung auf Basis eines Jahresvollzeitäquivalents bei Fachhochschulen
12 Fachhochschul-Studiengang bei Fachhochschulen (bei Lehrtätigkeit in Verwendung 1 gemäß Z 2.4 und bei Funktion 5 sowie 7 gemäß Z 2.5) Studiengangskennzahl
13 Ausmaß der Lehrtätigkeit in Semesterwochenstunden bei Fachhochschulen (bei Verwendung 1 gemäß Z 2.4)

2. Feldinhalt:

2.1 Höchste abgeschlossene Ausbildung:

1 Universitätsabschluss mit Doktorats- oder PhD-Abschluss (als Zweit- oder Drittabschluss)
2 Universitäts- oder Hochschulabschluss auf Diplom- oder Masterebene, Doktorat der Medizin (Human- und Zahnmedizin) sowie Doktorat aufgrund von Studienvorschriften aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, oder Abschluss eines Universitätslehrganges oder Lehrganges universitären Charakters mit Mastergrad (§ 51 Abs. 2 Z 23 UG oder §§ 26 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997) oder eines Hochschullehrganges (§ 9 FHG) mit Mastergrad
3 Fachhochschulabschluss auf Diplom- oder Masterebene
4 Universitäts- oder Hochschulabschluss auf Bachelorebene (einschließlich Kurzstudien)
5 Fachhochschulabschluss auf Bachelorebene
6 Diplom einer Akademie für Lehrerbildung, Akademie für Sozialarbeit, Medizinisch- technischen Akademie, Hebammenakademie, Militärakademie oder einer anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
7 anderer tertiärer Bildungsabschluss (Kolleg, Meisterprüfung, Universitätslehrgang) oder Hochschullehrgang gemäß § 9 FHG, mit dem kein akademischer Grad verbunden war
8 Reifeprüfung einer allgemein bildenden höheren Schule
9 Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden oder lehrer- und erzieherbildenden höheren Schule
10 Lehrabschlussprüfung, berufsbildende mittlere Schule oder vergleichbare Berufsausbildung
11 Pflichtschule
Ausländische Abschlüsse sind sinngemäß zuzuordnen.

2.2 Beschäftigungsart – Beschäftigungsart 1:

1 Dienstverhältnis zum Bund
2 Dienstverhältnis zu einer anderen Gebietskörperschaft
3 Dienstverhältnis zur postsekundären Bildungseinrichtung oder deren Träger
4 Lehr- oder Ausbildungsverhältnis
5 Sonstiges Beschäftigungsverhältnis
6 Dienstverhältnis zu einer anderen Bildungseinrichtung oder einem anderen Träger
7 Freier Dienstvertrag

2.3 Beschäftigungsart – Beschäftigungsart 2:

1 befristetes Beschäftigungsverhältnis
2 unbefristetes Beschäftigungsverhältnis

2.4 Verwendung:

1 wissenschaftliche Lehre und Forschung
2 wissenschaftliche Mitarbeit in Lehre und Forschung
3 professionelle Unterstützung der Studierenden in akademischen Belangen
4 professionelle Unterstützung der Studierenden in Gesundheits- und Sozialbelangen
5 Management
6 Verwaltung
7 Wartung und Betrieb

2.5 Funktion (Fachhochschule):

1 Vertretungsbefugte/r des Erhalters
2 Leiter/in des Kollegiums
3 stellv. Leiter/in des Kollegiums
4 Mitglied des Kollegiums
5 Studiengangsleiter/in
6 Leiter/in einer Organisationseinheit der postsekundären Bildungseinrichtung
7 Mitglied des Entwicklungsteams (gemäß § 8 Abs. 4 FHG)

2.6 Funktion (Privathochschule):

1 Leiter/in der postsekundären Bildungseinrichtung
2 stv. Leiter/in der postsekundären Bildungseinrichtung
3 Leiter/in des Studienganges oder Lehrganges
4 stv. Leiter/in des Studienganges oder Lehrganges
5 Vorsitzender des obersten Kollegialorgans
6 stv. Vorsitzende/r des obersten Kollegialorgans
7 Leiter/in einer Organisationseinheit der postsekundären Bildungseinrichtung
Entscheidungen
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Rechtssätze
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