(1) Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften erforderlichen Führerschein.
(2) Der Ausweis wird für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Ausstellungsdatum, erteilt.
(3) Der Ausweis ist von der nach dem Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag für weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 weiterhin besteht. Darüber hinaus gilt als nicht vertrauenswürdig
a) wer ein Fahrzeug im Fahrdienst gelenkt hat, ohne im Besitz eines gültigen Ausweises gewesen zu sein,
b) wer als im Fahrdienst tätige Person entgegen der Bestimmung des § 3 Z 2 bis 4 ein Fahrzeug gelenkt hat,
c) wer wiederholt wegen Übertretungen der jeweiligen Landesbetriebsordnung rechtskräftig bestraft worden ist,
d) wer als im Fahrdienst tätige Person eine höhere als die bei der Genehmigung des Kraftfahrzeuges festgesetzte Personenanzahl befördert hat,
e) wer als im Fahrdienst tätige Person Fahrgäste diskriminiert oder sexuell belästigt hat.
§ 10 BO 1994 · BO 1994 · Besoldungsordnung 1994
§ 10 Verjährung
…§ 10. (1) Der Anspruch auf rückständige Leistungen und das Recht auf Rückforderung zu Unrecht entrichteter Leistungen verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung. (2) Was trotz Verjährung…
§ 40m Sonderbestimmungen für das Freiquartal
…§ 40m. (1) Dem Beamten, dem ein Freiquartal gemäß § 52b der Dienstordnung 1994 gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freiquartals) 75% des Monatsbezuges, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung entspricht. Die Kürzung wird abweichend von § …
§ 40a Sonderbestimmungen für das Freijahr
…§ 40a. (1) Dem Beamten, dem ein Freijahr gemäß § 52a der Dienstordnung 1994 gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freijahres) 80% des Monatsbezuges, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung entspricht. Die Kürzung wird abweichend von § …
§ 41a Urlaubsersatzleistung
…Urlaubsersatzleistung nur auf Antrag und ist der Zeitraum vom 3. Mai 2012 bis zum Tag der Kundmachung der 44. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 nicht in den Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 10 einzurechnen. (9) Eine vor der Kundmachung der 53. Novelle zu diesem Gesetz bemessene Urlaubsersatzleistung, bei der die Beträge nach Abs. 5 Z 2…
§ 26a BO 1994 · BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 26a Unbefristete Ausweise (Taxi)
…1) Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte unbefristete Ausweise behalten ihre Gültigkeit spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung. § 10 Abs. 2 (Befristung) gilt für solche Ausweise mit der Maßgabe, dass sie ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Monats, der durch seine Benennung oder…
§ 5
…6 Abs. 1 gegeben sind. (2) Der Ausweis muss folgende Angaben enthalten: 1. Nachname und Vorname(n) des Ausweisinhabers (Taxilenkers), 2. Geltungsdauer (§ 10), 3. Lichtbild des Ausweisinhabers mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, das die Identität des Inhabers…
§ 67h DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 67h Geltendmachung von Schadenersatz und sonstigen Ansprüchen wegen Diskriminierung
…Gesetzes oder nach einer gleichartigen dienstrechtlichen Bestimmung erlangt hat. Für Ansprüche wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes in Bezug auf die Festsetzung des Entgelts gilt § 10 der Besoldungsordnung 1994 . (2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gemäß Abs. 1 kann sich der Beamte oder der Bewerber auch – unbeschadet sonstiger gesetzlich vorgesehener Vertretungsrechte –…
§ 15a Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG
…1. Mai 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gemäß Abs. 1 bis 3 nicht in die Verjährungsfrist gemäß § 10 Abs. 1 der Besoldungsordnung 1994 einzurechnen. Besoldungsrechtliche Ansprüche, die sich auf Zeiten vor dem 1. Mai 2016 beziehen, sind verjährt. Dies gilt auch für die Ansprüche in den…
§ 15c
…ergeben, wird der Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gemäß Abs. 1 nicht in die Verjährungsfrist nach § 10 Abs. 1 der Besoldungsordnung 1994 eingerechnet. Besoldungsrechtliche Ansprüche, die sich auf Zeiten vor dem 1. Mai 2016 beziehen, sind verjährt. Dies gilt auch für die Ansprüche in den…
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