BundesrechtVerordnungenBeginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020

Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020

In Kraft bis 30. Juni 2026
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