§ 2 Beginn der automatisierten Datenübermittlung — Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
Rückverweise
Die automatisierte Datenübermittlung ist ab 28. September 2022 aufzunehmen.