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Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 28. September 2022
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§ 4 Inkrafttreten — Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
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Die Verordnung tritt mit 28. September 2022 in Kraft.
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